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Die Ausbeutung von Wissen, Können und Engagement

Die Ausbeutung von Wissen, Können und Engagement

Der Titel „Psychologische/r PsychotherapeutIn“ ist im Gegensatz zu „Psychotherapeut/in“ geschützt und darf nur von entsprechend Qualifizierten benutzt werden. Das ist sehr gut und eine deutliche Verbesserung zur Zeit vor 1998 (vor dem „Psychotherapeutengesetz“, das dies alles geregelt hat). Allerdings ist es ein Skandal, dass das erforderliche „Praktikum“ oft miserabel bis hin zu gar nicht bezahlt wird.