Ein Therapie-Platz wird bei uns nach folgenden Kriterien vergeben:
- Sie haben sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei mir oder einer meiner Kolleginnen vorgestellt
- es gibt einen zeitnahen Therapie-Platz in unserer Praxis
- (das heisst auch, dass es leider oft vorkommt, dass wir nach einer Sprechstunde keinen Therapieplatz anbieten können, selbst wenn Therapiebedarf festgestellt wird!)
- unsere zeitlichen Möglichkeiten passen zusammen
- Ihr Therapieanliegen liegt innerhalb unserer Behandlungsschwerpunkte
- Sie und die Behandlerin haben nach dem Erstgespräch bzw. innerhalb der Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen, das Gefühl, gut zusammen arbeiten zu können
- (während der Sprechstunden und der Probatorischen Sitzungen – also der ersten 5-7 Sitzungen sprechen wir noch nicht von einer Behandlung, sondern von Vorgesprächen)
Warteliste
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