Kosten etc.

Wie beginnt eine Psychotherapie?

Psychotherapie als Kassenleistung muss immer vor der Behandlung bei der Kasse beantragt werden. Konkret sieht das so aus:

Sie dürfen 1- 5 sogenannte “probatorische Sitzungen” ohne ärztliche Überweisung bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten Ihrer Wahl (Listen der zugelassenen Therapeuten erhalten Sie z.B. bei den Kassen) durchführen.

In diesen Sitzungen klärt der Therapeut ab, ob bei Ihnen eine “behandlungswürdige Störung” vorliegt, aber auch, ob Ihre Therapiemotivation ausreicht, ob er Ihnen das geeignete Therapieverfahren anbieten kann etc.

Entscheidung

Wenn später einmal, warum nicht jetzt. Und wenn nicht jetzt, wie dann einmal später? Augustinus

Spätestens am Ende der 5 probatorischen Sitzungen überlegen Patient/in und Therapeut/in gemeinsam, ob eine Therapie beantragt wird oder nicht.

Für Patienten bieten diese 5 Sitzungen die Chance, die Arbeitsweise und die Art des Behandlers kennen zu lernen und sich danach aktiv für oder gegen die Therapie bei diesem Therapeuten zu entscheiden – allerdings beginnt die eigentliche Therapie erst, nachdem die Genehmigung durch die Kasse vorliegt.

Probatorische Sitzungen dürfen Sie bei mehreren Therapeuten durchführen, bis Sie einen gefunden haben, bei dem Sie sich eine Therapie gut vorstellen können.

Eine Überweisung von einem Arzt ist für eine psychotherapeutische Behandlung grundsätzlich nicht notwendig.

Allerdings müssen Sie seit der letzten Gesundheitsreform auch beim Psychotherapeuten 10,- € pro Quartal zuzahlen – außer, Sie legen einen Überweisungsschein vor. Dies gilt auch für die probatorischen Sitzungen. Insofern sollten Sie doch um eine Überweisung durch Ihren Hausarzt bitten.

Zahlen gesetzliche Krankenkassen Psychotherapie?

Psychotherapie wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn eine “behandlungswürdige Störung gemäß den Psychotherapierichtlinien” vorliegt. Das ist meist dann der Fall, wenn die Störung im ICD-10 (einem internationalen Katalog von derzeit bekannten/anerkannten Erkrankungen) aufgeführt wird, z.B. Depressionen, Phobien, Essstörungen.

Die Kassen zahlen nicht bei sogenannten “allgemeinen Lebensproblemen”, z.B. bei Partnerschaftskonflikten. Die genaue Einschätzung der Symptomatik übernimmt meist der Hausarzt oder ein Psychotherapeut.

Ausserdem muss die Behandlung von einem kassenärztlich anerkannten (ärztlichen oder psychologischen) Psychotherapeuten übernommen werden.

Wie ist es bei Privatkassen?

Private Kassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie meist großzügiger als die gesetzlichen.

Allerdings gibt es inzwischen sehr verschiedene Verträge. Wenn Sie wissen wollen, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Privatkasse die Psychotherapie bei mir übernimmt, müssen Sie Ihren Vertrag daraufhin überprüfen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie bei “Psychologischen Psychotherapeuten” erstattet wird.

Wenn Sie als Privatpatient einen Psychotherapeuten aufsuchen, wird er Ihnen – wie jeder Arzt – am Ende des Quartals eine Rechnung schreiben, die Sie begleichen müssen, unabhängig davon, welchen Anteil Ihre Kasse trägt.

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